Widerrufsbutton - bist du betroffen?

Der Widerrufs-Button

June 04, 20266 min read

Widerrufsbutton ab Juni 2026:
Muss deine Website jetzt umgebaut werden?

Vielleicht hast du in den letzten Wochen schon vom neuen Widerrufsbutton gehört.

Und vielleicht war dein erster Gedanke:

„Nicht schon wieder eine neue Vorschrift.“

Ja - wenn ich ehrlich bin, geht mir das auch so. Aber wenn man sich ein bisschen einliest, ist es so dramatisch nicht.

Bevor du jetzt anfängst, deine Website umzubauen oder nach technischen Lösungen zu suchen, solltest du zuerst eine viel wichtigere Frage beantworten:

Betrifft die neue Regelung dein Business überhaupt?

Denn die Antwort lautet oft einfach: Nein. Und dann musst du dir auch keine weiteren Gedanken dazu machen.

Lass es uns im Detail anschauen:

Betrifft dich der Widerrufsbutton überhaupt?

Beantworte die folgenden Fragen der Reihe nach.

Verkaufst du ausschließlich an Unternehmen oder Selbstständige?

Dann kannst du vermutlich aufatmen.

Der Widerrufsbutton steht im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht. Dieses schützt grundsätzlich Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wer ausschließlich im B2B-Bereich tätig ist, ist nach aktuellem Stand häufig nicht betroffen.

Ein Beispiel:

Ich selbst arbeite ausschließlich mit Unternehmerinnen und Selbstständigen zusammen. Meine Leistungen richten sich nicht an Privatpersonen. Deshalb betrifft mich die neue Regelung aktuell voraussichtlich nicht unmittelbar.

Trotzdem beschäftige ich mich mit dem Thema, weil viele meiner Kundinnen digitale Produkte, Programme oder Mitgliederbereiche verkaufen und die technischen Auswirkungen verstehen müssen.

Verkaufst du auch an Verbraucherinnen?

Dann geht es mit der nächsten Frage weiter.

Können Kundinnen direkt online einen Vertrag abschließen?

Zum Beispiel über:

  • einen Shop

  • eine Verkaufsseite

  • einen Mitgliederbereich

  • eine direkte Buchungsmöglichkeit

  • einen Online-Kurs

Wenn deine Kundinnen lediglich ein kostenloses Kennenlerngespräch buchen oder zunächst eine Anfrage stellen und der eigentliche Vertrag erst später individuell zustande kommt, kann die Situation anders aussehen.

Besteht für dein Angebot grundsätzlich ein Widerrufsrecht?

Wenn du digitale Produkte, Online-Kurse, Mitgliedschaften oder andere direkt online buchbare Angebote an Verbraucher:innen verkaufst, solltest du die neue Regelung genauer prüfen.

Erst wenn alle vorherigen Fragen in diese Richtung weisen, wird der Widerrufsbutton überhaupt relevant.

Entscheidungsbaum Widerrufsbutton

Was ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton soll Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, einen Vertrag genauso einfach zu widerrufen, wie sie ihn abgeschlossen haben.

Bislang erfolgte ein Widerruf häufig per E-Mail oder über ein separates Formular.

Künftig soll dafür eine direkt erreichbare elektronische Widerrufsmöglichkeit zur Verfügung stehen.

Für Deutschland tritt die neue Regelung am 19. Juni 2026 in Kraft.

Warum wurde die Regelung eingeführt?

Ziel ist es, Verbraucherrechte zu stärken.

Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass ein Widerruf nicht komplizierter ist als der eigentliche Vertragsabschluss.

Gerade bei digitalen Angeboten, Mitgliedschaften und Online-Abonnements soll der Widerruf künftig einfacher möglich sein.

Gilt das nur für Deutschland?

Nicht unbedingt.

Die Regelung basiert auf einer EU-Richtlinie. Deshalb müssen auch andere EU-Mitgliedstaaten entsprechende Vorgaben umsetzen.

Für Unternehmer:innen in Deutschland gilt die neue Regelung ab dem 19. Juni 2026.

Bist du in Österreich oder einem anderen EU-Land tätig, solltest du prüfen, welche nationale Umsetzung dort gilt.

Für Unternehmerinnen in der Schweiz gelten grundsätzlich die Schweizer Vorschriften.

Verkaufst du jedoch gezielt an Kund:innen in Deutschland oder anderen EU-Ländern, können zusätzliche Anforderungen relevant werden.

Deshalb ist nicht nur der Sitz deines Unternehmens entscheidend, sondern auch der Markt, an den du verkaufst.

Muss ich jetzt sofort handeln?

Nein.

Bis zum Inkrafttreten bleibt noch etwas Zeit.

Trotzdem lohnt es sich, das Thema bereits jetzt im Blick zu behalten.

Vor allem dann, wenn du gerade neue Verkaufsprozesse, Online-Kurse, Mitgliederbereiche oder digitale Produkte aufbaust.

Je früher du die Anforderungen berücksichtigst, desto einfacher lassen sie sich später umsetzen.

Was muss technisch umgesetzt werden?

Wenn dein Geschäftsmodell unter die neue Regelung fällt, reicht eine Widerrufsbelehrung allein voraussichtlich nicht mehr aus.

Nach aktuellem Stand sind mehrere technische Elemente erforderlich.

1. Ein gut sichtbarer Widerrufsbutton

Verbraucher:innen müssen die Möglichkeit haben, ihren Widerruf online einfach auszuüben.

Der Button sollte deshalb leicht auffindbar sein.

Viele Website-Betreiber werden ihn zusätzlich im Footer ihrer Website platzieren, also dort, wo sich häufig bereits Impressum, Datenschutzerklärung und AGB befinden.

2. Verlinkung auf ein elektronisches Widerrufsformular

Der Widerrufsbutton sollte nicht einfach auf eine E-Mail-Adresse verweisen.

Stattdessen muss ein elektronisches Formular bereitgestellt werden, über das Kundinnen ihren Widerruf direkt online einreichen können.

3. Erfassung der notwendigen Daten

Das Formular sollte alle Informationen abfragen, die für die Zuordnung des Vertrags erforderlich sind. Unnötige Pflichtfelder oder zusätzliche Hürden sollten vermieden werden.

Welche Angaben konkret erforderlich sind, solltest du rechtlich prüfen lassen.

4. Automatische Eingangsbestätigung

Nach dem Absenden des Widerrufs sollte die Kundin oder der Kunde unverzüglich eine Bestätigung erhalten.

Diese Bestätigung wird in der Praxis meist automatisch per E-Mail verschickt.

Dadurch kann die Kundin oder der Kunde nachweisen, dass der Widerruf eingegangen ist.

5. Dokumentation des Eingangs

Der Eingang des Widerrufs sollte nachvollziehbar gespeichert werden.

Je nach verwendetem System kann dies über das Formularsystem, das CRM oder die Bestellsoftware erfolgen.

Im Streitfall kann eine saubere Dokumentation wichtig sein.

6. Integration in bestehende Verkaufsprozesse

Besonders spannend wird es bei Online-Kursen, Mitgliederbereichen und digitalen Produkten.

Hier sollte geprüft werden, wie der Widerruf mit:

  • Zahlungsanbieter

  • Shop-System

  • Mitgliederbereich

  • CRM

  • E-Mail-Marketing

  • Automationen

zusammenspielt.

Denn häufig entsteht der eigentliche Aufwand nicht durch den Button selbst, sondern durch die Prozesse, die anschließend ausgelöst werden müssen.

Das System hinter dem Widerrufsbutton

Wo sollte der Widerrufsbutton platziert werden?

Der Widerrufsbutton muss leicht auffindbar sein.

Viele Website-Betreiber werden ihn deshalb zusätzlich im Footer ihrer Website platzieren, also dort, wo sich häufig bereits Impressum, Datenschutzerklärung und AGB befinden.

Wichtig ist dabei vor allem, dass die Funktion nicht versteckt wird und ohne langes Suchen erreichbar ist.

Wohin sollte der Button verlinken?

Der Button sollte direkt zu einem elektronischen Widerrufsformular führen.

Dort können Kundinnen ihren Widerruf online erfassen und absenden.

Ein einfacher Hinweis auf eine E-Mail-Adresse dürfte dafür in vielen Fällen nicht ausreichen.

Was passiert nach dem Absenden?

Nach Eingang des Widerrufs sollte die Kundin unverzüglich eine Bestätigung erhalten.

In der Praxis wird dies meist durch eine automatisierte E-Mail umgesetzt.

Dadurch erhält die Kundin einen Nachweis über den Eingang ihres Widerrufs und beide Seiten gewinnen zusätzliche Sicherheit.

Reicht ein normales Kontaktformular aus?

Nicht unbedingt.

Das Formular sollte den Widerruf eindeutig ermöglichen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Deshalb empfiehlt es sich, die konkrete Umsetzung rechtlich prüfen zu lassen.

Mein Fazit

Wenn du ausschließlich im B2B-Bereich tätig bist, betrifft dich die neue Regelung möglicherweise gar nicht.

Wenn du jedoch an Verbraucher:innen verkaufst, direkte Online-Vertragsabschlüsse anbietest und für deine Angebote ein Widerrufsrecht besteht, solltest du das Thema rechtzeitig auf deine To-do-Liste setzen.

Die eigentliche Herausforderung ist dabei oft nicht der Button selbst.

Die Herausforderung besteht darin, dass Verkaufsprozesse, Buchungssysteme, Automationen, Rechtstexte und technische Abläufe sauber zusammenspielen müssen.

Und genau deshalb lohnt es sich, solche Änderungen frühzeitig im Blick zu behalten, statt kurz vor Inkrafttreten hektisch nach Lösungen zu suchen.

Hier ist eine Checkliste, anhand der du dich orientieren kannst:

Checkliste Widerrufsbutton

Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Trotz sorgfältiger Recherche kann ich keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Da jede geschäftliche Situation individuell ist, solltest du rechtliche Fragen und die konkrete Umsetzung immer mit einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer spezialisierten Kanzlei klären.

Insbesondere bei Themen wie Widerrufsrecht, Datenschutz, Vertragsgestaltung oder E-Commerce empfehle ich, die Anforderungen für dein konkretes Geschäftsmodell rechtlich prüfen zu lassen.

Unsicher, ob dein Business betroffen ist?

Der Widerrufsbutton ist nur ein Beispiel dafür, wie schnell neue Anforderungen auf Website, Verkaufsprozess, Mitgliederbereich, E-Mail-Marketing und Automationen Einfluss nehmen können.

Oft stellt sich dabei heraus, dass nicht der einzelne Button die Herausforderung ist, sondern die Frage:

Sind meine Systeme überhaupt sauber aufeinander abgestimmt?

Genau dabei unterstütze ich selbstständige Frauen.

In einem kostenlosen Strategiegespräch schauen wir uns gemeinsam an:

  • wie dein aktueller Verkaufsprozess aufgebaut ist

  • welche Systeme bereits vorhanden sind

  • wo mögliche Lücken oder Risiken entstehen

  • und welche nächsten Schritte für dein Business sinnvoll sind

Damit du Klarheit bekommst, statt dich durch widersprüchliche Informationen und technische Details kämpfen zu müssen.

Hier kannst du dein kostenloses Strategiegespräch buchen:

Kostenloses Strategiegespäch sichern

Webdesignerin und Technik-Mentorin für Frauen im Online-Business

Corinna Heufer

Webdesignerin und Technik-Mentorin für Frauen im Online-Business

LinkedIn logo icon
Instagram logo icon
Back to Blog