
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Abwicklung einer kostenpflichtigen Dienstleistung aus dem Leistungsportfolio der Auftragnehmerin als Expertin für Digitales Marketing und gelten als Dienstleistungsvertrag zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber. Durch Buchung eines Stundenpakets oder eines Angebots akzeptiert der Auftraggeber die Bedingungen der bei Buchung jeweils gültigen AGB und stimmt diesen zu.
Corinna Heufer – Digitales Marketing
Oberfeldweg 7b
82064 Straßlach-Dingharting
Tel. +49 151 29 54 58 70
E-Mail: [email protected]
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Auftragnehmers und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird. Den AGB des Auftraggebers widerspricht der Auftragnehmer ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Auftraggebers durch den Auftragnehmer bedarf es nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß des Dienstleistungsvertrages.
Es steht der Auftragnehmerin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
§ 3 Zustandekommen des Dienstleistungsvertrages
Das Vertragsverhältnis für die Serviceleistung kommt durch Erteilung eines Auftraggeber-Auftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch die Auftragnehmerin zustande. Dies erfolgt schriftlich via E-Mail.
Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung wird im Dienstleistungsvertrag aufgeführt.
Die Vertragsannahme seitens der Auftragsnehmerin erhält der Auftraggeber schriftlich an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse und ist deutlich als solche gekennzeichnet.
Der abgeschlossene Vertrag wird von der Auftragnehmerin gespeichert.
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag beginnt und endet gemäß dem individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Bei Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit ist eine Kündigungsfrist von einem Monat im Voraus einzuhalten.
Kündigungen haben in schriftlicher Form (per E-Mail an [email protected] oder per Post an die in den AGB angegebene Adresse) zu erfolgen.
§ 5 Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
Die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Serviceleistungen umfassen die detailliert im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Aufgaben.
Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis ihrer Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Serviceleistungen vereinbaren.
Die Auftragnehmerin arbeitet zu keiner Zeit in den Räumlichkeiten des Auftraggebers und der Auftraggeber kann nicht über den Arbeitsort des Auftragnehmers bestimmen.
Der Auftraggeber erwirbt die zur Leistungserbringung erforderlichen Programme, es sei denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge zur Verfügung, die zur Bearbeitung des Auftrags erforderlich sind, es sei denn, individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von der Auftragnehmerin bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
§ 6 Vergütung
Taktung und Zeitaufzeichnung
Ist eine stundenweise Abrechnung vereinbart, erfolgt die Zeitabrechnung jeweils mittels 15-Minuten-Taktung. Jede angefangene Aufgabe wird mit mindestens 15 Minuten verrechnet. Aufgaben, die 15 Minuten überschreiten, werden dementsprechend aufgerundet.
Die Auftragnehmerin hat für eine lückenlose und nachvollziehbare Aufzeichnung der für den Auftraggeber aufgebrachte Arbeitszeit zu sorgen.
Arbeitspausen werden dem Auftraggeber nicht vom gebuchten Stundenkontingent abgebucht.
Das aktuell für den Auftraggeber verfügbare Stundenkontingent wird dem Auftraggeber auf Anfrage mitgeteilt.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%).
Die vom Auftraggeber in Anspruch genommene Leistung ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nach Vertragsannahme und Rechnungsausstellung umgehend und ohne Abzüge zur Zahlung fällig (Vorkasse).
Angenommene Angebote sind in der Regel mit einer Anzahlung von 50 % zu leisten und die Endsumme nach Vertragsende. Individuelle Vereinbarungen sind hiervon ausgenommen. Gesonderte Zahlungsbedingungen sind dem jeweils gültigen Angebot zu entnehmen.
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Verzugszinsen werden in Höhe von 5% berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass die Auftragnehmerin einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
Dem Auftraggeber ist nicht gestattet, die Dienstleistung durch das Senden von Bargeld oder Schecks zu bezahlen.
Die Auftragnehmerin ist dazu berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form per E-Mail zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 7 Unterbrechung und Aufschiebung des Vertrags
Beantragt der Auftraggeber eine Unterbrechung oder Aufschiebung der Dienstleistung, so müssen dennoch allfällige offene Zahlungen wie vereinbart geleistet werden. Es wird ein individueller Termin für die Wiederaufnahme der Dienstleistung festgelegt.
§ 8 Haftung
Die Auftragnehmerin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Auftragnehmerin in demselben Umfang.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Auftragnehmerin für Sach- oder Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der unternehmerische Auftraggeber zu beweisen.
Jegliche Haftung der Auftragnehmerin für Ansprüche, die auf Grund der von der Auftragnehmerin erbrachten Leistung gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Auftragnehmerin ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Auftragnehmerin nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Schadensersatzansprüche des unternehmerischen Auftraggebers verfallen nach sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Auftragnehmerin. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
Für Schäden, die durch Zeitüberschreitung der Auftragnehmerin erfolgen, ist die Auftragnehmerin verantwortlich. Im Falle eines Krankheitsfalls der Auftragnehmerin, ist eine Schadensregulierung, nach Genesung, umgehend erforderlich. Im Übrigen verpflichtet sich die Auftragnehmerin bei Mängeln zur kostenlosen Nacharbeit und Beseitigung der von ihr verursachten Mängel.
§ 9 Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte
Der Auftraggeber bestätigt, dass die Urheberrechte bzw. Verwertungsrechte bei allen von ihm an die Auftragnehmerin übermittelten Arbeiten/Dokumenten bei ihm liegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Bilder und Grafiken, die die Auftragnehmerin für den Auftraggeber erworben hat, bleiben Eigentum der Auftragnehmerin und dürfen vom Auftraggeber nur im vereinbarten Umfang genutzt werden.
§ 10 Verschwiegenheitsklausel
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten und nur für den Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden.
§ 11 Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Als Gerichtsstand wird das für den Sitz der Auftragnehmerin zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Auftragnehmerin dazu berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Beide Vertragsparteien bestätigen alle vertraglichen Angaben wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
Ist eine allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Klauseln hiervon unberührt.
Ist eine Bestimmung unwirksam, richtet sich der Vertragsinhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.